Übungsdienst zu Coronazeiten
Die Übungen der Feuerwehren in Bayern werden wegen der nach wie vor anhaltenden Coronapandemie durch das Staatsministerium des Freistaat Bayern geregelt.
Dieses gibt vor, wie viele Personen an einer Übung teilnehmen können, auch dass Gruppen übungsübergreifend zusammen bleiben müssen, Übungen mit Mund-Nase-Bedeckung durchzuführen sind usw. vor.
Aber trotz alledem verlieren wir nicht den Spaß an unserer ehrenamtlichen Tätigkeit sowie den Sinn einer Feuerwehr, anderen zu helfen.